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Unser Abfall-ABC für ihre Wertstoffe

Erfahren Sie, welche Wertstoffe angenommen werden und wie Sie diese richtig sortieren.

In unserem Abfall ABC finden Sie eine umfassende Übersicht der Wertstoffe, die im RZW Recycling Zentrum angenommen werden. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei zu verstehen, welche Materialien wir akzeptieren und welche ausgeschlossen sind.

Zudem erhalten Sie wertvolle Informationen darüber, wie Sie die verschiedenen Wertstoffe korrekt sortieren können. Eine richtige Trennung ist unerlässlich, um eine optimale Wiederverwertung und somit eine effiziente Ressourcennutzung zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Metallschrott bei uns anliefern können, wir jedoch keine Vergütung dafür leisten.

Nutzen Sie das Abfall ABC als Ihr persönlicher Ratgeber, um sicherzustellen, dass Ihre Materialien erfolgreich recycelt werden können. Machen Sie gemeinsam mit uns einen wichtigen Schritt in Richtung Umweltschutz!

Ihre bewusste Entscheidung trägt maßgeblich zur Erhaltung unserer Umwelt bei und unterstützt uns dabei, unsere Vision einer nachhaltigeren Zukunft weiter voranzutreiben.

Papier / Kartonage

Das darf rein

Sortenreines Papier oder Kartonagen ohne jegliche Anheftungen

Das darf nicht rein

Ordner oder Bücher, Plastik- oder Folienreste, beschichtete Papiere (wie zum Beispiel Milchkartons), Wandbeläge, Wachspapier, Backpapier, Verbundmaterialien (zum Beispiel Umschläge mit Sichtfenster), Pizzakartons mit anhaftenden Essensresten, verunreinigtes Papier, Taschentücher, Servietten und Haushaltspapier

Sperrmüll / Gewerbeabfälle

Das darf rein

Gemischte Abfälle, wie z.B. Möbelholz, Teppich, Tapeten.

Bei größeren Mengen wird empfohlen, die Abfälle nach den einzelnen Fraktionen zu trennen.

Das darf nicht rein

keine Sonderabfälle insbesondere keine flüssigen Stoffe wie Farben, Lacke etc.

Altholz A II / A III

Das darf rein

Kategorie A I
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz.

Kategorie A II
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.

Kategorie A III
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung aber ohne Holzschutzmittel.

Das darf nicht rein

Altholz A I
keine der unter Altholz A II bis IV genannten Inhalte

Altholz A II
keine der unter Altholz A III und IV genannten Inhalte

Altholz A III
keine der unter Altholz A IV genannten Inhalte

Altholz A IV

Das darf rein

Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I – A II zugeordnet werden kann.

Das darf nicht rein

Abfälle aus dem gemischten Baumaterial, Garten- und Pflanzenschnitt, Rückstände von Glas (z.B. an Fensterrahmen), Kunststoff.

Gips / Gipskartonplatten

Das darf rein
  • Gipskartonplatten störstoffbereinigt
  • Gipsbausteine ohne Anhaftungen
Das darf nicht rein
  • Gipskartonplatten mit Anhaftung von Putz, Fliesen, Dämmstoffe
  • Gipsporensteine, Ytong etc.
  • Gipsdielen

Bau Mischabfall

Das darf rein

Anfallendes Gemisch bei Baumaßnahmen, z.B. Dachpappe, Fensterrahmen mit Glasresten, Gips- und Rigipsplatten, Kabel, Kunststoffe, Metalle, Papier und Tapetenreste, Holzreste,Heraklit wenn Holzfaserzementanteile enthalten sind sowie Türen.

Das darf nicht rein

jegliche flüssige Abfälle, Materialien mit Schadstoffkontamination oder Belastungen, Asbest, Dämmwolle oder künstliche Mineralfasern (KMF), Batterien, elektrische Geräte, Überreste von Lebensmitteln, Holz der Kategorie A4, Materialien mit kohlenteerhaltigen Bestandteilen

Bauschutt, mineralisch verwertbar

Das darf rein
  • Ziegel (Beton/Ton)
  • Backsteine
  • Fliesen
  • Kalkzementsteine
  • Natursteine
  • Beton < 60x60 cm
  • Sanitärkeramik
Das darf nicht rein
  • Leichtbaustoffe (Gips, Bims,Ytong)
  • Organisches Material
  • Aushub
  • Asphalt
  • Steine mit Anhaftungen (zB Teerpappe)

Bauschutt, mineralisch nicht verwertbar

Solche Gemische sollten vermieden werden
  • Ziegel (Beton/Ton)
  • Backsteine
  • Fliesen
  • Kalkzementsteine
  • Natursteine
  • Beton < 60x60 cm
  • Leichtbaustoffe (Gips, Bims,Ytong)
  • Gipsdielen
  • Aushub
  • Gipskartonplatten mit Anhaftungen
  • Steine mit Anhaftungen (zB Teerpappe)
  • Keramik

Sonderabfälle

Diese Sonderabfälle nimmt die Firma Blum an

Annahmezeiten bei der Firma Blum:

  • Mittwoch, 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
  • Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Anschrift:

Blum GmbH, Siemensstraße 11, 79585 Steinen

Abfälle, die wegen ihrer umweltgefährdenden Eigenschaften nicht zusammen mit dem Restmüll beseitigt werden dürfen:

  • Autopflegemittel Rost-, Frost- und Unterbodenschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Entfroster
  • PU-Schaumdosen
  • Holzschutz- und Holzbehandlungsmittel
  • Kosmetikartikel wie Nagellack, Nagellackentferner, Reinigungsmittel, Waschmittel,
  • Desinfektionsmittel, Spiritus
  • Leuchtstoffröhren / Energiesparlampen
  • Lösungsmittel, Verdünner, Nitro
  • Lösungsmittelhaltige Produkte wie Farb- und Lackabfälle, Klebstoffe, Kunstharz, Härter,
  • Abbeizmittel
  • Metall- und Kunststoffverpackunen mit schädl. Restanhaftungen
  • Spraydosen
  • Ölhaltige Abfälle wie Ölfilter, Bindemittel, ölverunreinigte Lappen und Behältnisse
  • Pflegemittel für Leder, Möbel und Schuhe
  • Putzmittel für Metall, Backofen, Herde und Grillgeräte, Entkalker
  • Altöl
  • Kraftstoffe wie Benzin und Diesel
  • Autobatterien
  • Dispersionsfarbe
  • Feuerlöscher

Webseite der Firma Blum:

blum24.de

Annahme- Betriebsvorschriften der RZW GmbH

Von der Annahme ausgeschlossene Abfälle:

Ausgeschlossen sind alle Abfälle die nicht in unserem AVV Verzeichnis gelistet sind, zudem Abfälle für die wir keine Entsorgungsmöglichkeit haben, oder den Betrieb gefährden. Wie z. Bsp.

  • Bahnschwellen mit Eisenplatten
  • Elektro- und Elektronikabfälle
  • LKW Reifen
  • Nassabfälle wie Schlämme
  • Produkte, die beim abkippen Staub entwickeln
  • Schlacken allgemein
  • Leichtentzündliche- oder explosive Stoffe
  • Asbesthaltiges Material
  • Sonderabfälle jeglicher Art, flüssig und fest
  • Lehmwickel aus Rückbau
  • Sandwichplatten / Trapezblech
  • Straßenbelag / Asphalt
  • Druckbehälter wie Gas- Heliumflaschen, Wassersprudler, Spraydosen und Feuerlöscher
  • Gummiketten von Baufahrzeugen
  • Die max Länge für sperrige Artikel beträgt 2,0 m

  • Geschlossene Behälter wie (Öl- Diesel- Wassertank) aus GFK oder Blech müssen zwingend aufgeschnitten und gereinigt sein vor Anlieferung

  • Bei nichteinhalten der Annahmevorschriften werden wir nach Aufwand Mehrkosten verlangen!

Verhalten der Anlieferer

  • Den Anweisungen unseres Personal ist Folge zu leisten

  • Stapler und Radlader haben Vorrang vor anderen Fahrzeugen

  • Auf dem ganzen Areal herrscht ein absolutes Rauchverbot

  • Jeder Anlieferer hat sich an der Waage anzumelden.

  • Auf dem Betriebshof immer Schrittgeschwindigkeit fahren

Haftung

  • Für Schäden, die aus Nichtbeachtung der Annahmevorschriften und Weisungen vom Personal entstehen, haftet der Anlieferer vollumfänglich.

  • Für Schäden, die auf unserem Betriebshof- und Gebäude (insbesondere Einfahrtstore etc.), oder an anderen Fahrzeugen und Personen verursacht werden, haftet der Fahrzeughalter.

Version 07.2023